Die Transparenz und die Nachvollziehbarkeit der Preisangaben – sowohl für den unmittelbar betroffenen Kunden wie auch für Dritte, sind im Kunst & Auktionshaus Ruef durch den ausschließlichen Gebrauch von nur zwei verbindlichen Zahlen sichergestellt.

Den Limitpreis und den Zuschlagspreis!

Damit entfallen für unsere Kunden und Einlieferer Begriffe wie Schätzpreis etc, die lediglich virtuellen Charakter haben, da eine Versteigerung nur die Größen „Zuschlag“ oder „keinen Zuschlag“ (Rückgang) kennt.

Denn: der Aufruf- bzw. Limitpreis unseres Hauses ist ein zwischen unseren Kunden und unserem Hause autorisierter Preis und damit kein variabler und unübersichtlicher „Prozentkorridor“.

Wir nennen die Limite!