Bei öffentlich zugänglichen Auktionen gelten die Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf nicht!

Persönliches Bieten

  • Sie kommen zu uns in Haus und erhalten am Empfang unter Vorlage
    Ihres Personalausweises und unter Angabe Ihrer kompletten Adresse
    eine Bieterkarte mit einer Nummer unter der Sie nun als Bieter für diese
    Auktion registriert sind.
  • Nun können Sie während der Auktion im I. OG mitbieten!
    Sie können durch hochhalten der Bieterkarte oder auch durch Handzeichen die Aufmerksamkeit des Auktionators wecken und sind sofort mit dabei!
    Unter dieser Bieternummer werden dann Ihre erfolgreichen Zuschläge registriert.
  • Waren Sie erfolgreich und erhielten den Zuschlag, gehen Sie unter Vorlage dieser Bieterkarte zum Empfang und erhalten Ihre Rechnung. Möchten Sie nicht weiterbieten, wird die Bieterkarte wieder eingezogen.
  • Vor einer Auktion können Gebote schriftlich oder elektronisch abgegeben werden. Sie können jedoch nur berücksichtigt werden, wenn sie spätestens 24 Stunden vor dem angesetzten Termin des Beginns der Auktion Ruef zugegangen sind !

Schriftliches Bieten
>>Gebotsformular herunterladen<<

Sie sind verhindert und können nicht persönlich zu unserer Auktion kommen?
Ob Sie im Urlaub , auf einer Welt- oder Geschäftsreise in den Bergen auf einer Hütte ohne Telefon und Netz oder einfach nicht erreichbar sind.

Kein Problem für uns – Bieten Sie schriftlich!

Kurz vor- oder während Ihrer Vorbesichtigung bei uns im Hause können Sie einen schriftlichen Auftrag abgeben oder sich diesen von unserer Homepage herunterladen.
Sie füllen diesen aus und senden ihn mit Ihrer Unterschrift an uns zurück! Bitte beachten Sie, dass nur die von Ihnen angegebene Katalognummer für uns bindend ist! Nun bieten wir für Sie bis zu der von Ihnen angegeben Summe mit, so als ob Sie persönlich bei uns anwesend wären. „Step by Step“, Schritt für Schritt.
Wenn Sie Erfolg haben, geht Ihnen nach der Auktion Ihre Rechnung via Post zu.

Vor einer Auktion können Gebote schriftlich oder elektronisch abgegeben werden. Sie können jedoch nur berücksichtigt werden, wenn sie spätestens 24 Stunden vor dem angesetzten Termin des Beginns der Auktion Ruef zugegangen sind !

Telefonisches Bieten – seien Sie LIVE mit dabei
>>Gebotsformular herunterladen<<

Sie können auch bei der Auktion LIVE mit dabei sein!

  • Sie melden sich wie gewohnt persönlich bei uns an und füllen unser Bieterformular aus, oder tun dies über unsere Homepage.
  • Sie verpflichten sich, wenn Sie telefonisch mitbieten möchten, mindestens den Limitpreis zu bieten ! Sie machen quasi als Erstbieter den Anfang.
  • Unsere Mitarbeiter rufen Sie ca. 10 Nummern vor dem Los an………und los geht`s.
  • Vor einer Auktion können Gebote schriftlich oder elektronisch abgegeben werden. Sie können jedoch nur berücksichtigt werden, wenn sie spätestens 24 Stunden vor dem angesetzten Termin des Beginns der Auktion Ruef zugegangen sind !

Wir haben nur begrenzte Telefonleitungen zur Verfügung, aber wir ermöglichen Ihnen gerne live mit dabei zu sein.
Für das Zustandekommen der Telefonverbindung kann das Kunst & Auktionshaus Ruef keine Haftung übernehmen!

Live bieten und schriftliches Gebot über unsere Website

verifizieren Sie sich und legen Sie Ihr eigenes Kundenkonto an.
Sie können nun live mitbieten oder auch ein schriftliches Gebot abgeben.


Als neuer Bieter unseres Hauses benötigen wir von Ihnen folgende Angaben:

  • Bei welchen deutschen Auktionshäusern haben Sie in der Vergangenheit gekauft?
  • Senden Sie uns eine gut leserliche Kopie Ihres Personalausweises zu (Fax / E-mail).
  • Telefonisches Mitbieten ist – sofern eine Telefonleitung frei ist – ohne Limit möglich und muss ebenso wie schriftliche Gebote via Auftrag vorher angemeldet werden.
    Das Formblatt ist im Katalog sowie auf unserer Homepage unter schriftlicher Auftrag vorhanden und kann heruntergeladen werden.
  • Zustandsbeschreibungen werden nur telefonisch bzw. mündlich erteilt.
  • Aufträge für Schrift- oder Telefongebote müssen zur ordnungsgemäßen Abwicklung bis zum Ende der Vorbesichtigung vorliegen.
  • Achtung Neue Zollbestimmungen!
    Ab 1. Juli 2009 nimmt der Zoll die Ausfuhranmeldung nur noch elektronisch entgegen.
    Wir benötigen von Ihnen deshalb die genaue Angabe des Flughafens bzw. der Grenze, von der Sie aus der EU in ihr Land einreisen.  Eine andere Ausfuhrmöglichkeit haben Sie künftig nicht mehr und Sie müssen sich genau an diese Angaben halten. Andernfalls erfolgt keine Rückerstattung der Mehrwertsteuer!